E-Scooter
Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) hat am 15. Juni 2019 die Voraussetzung für die Teilnahme von Elektro-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, am Straßenverkehr geschaffen. Im Stadtgebiet von Neumünster sind nicht nur private E-Scooter, sondern seit einiger Zeit auch 300 E-Scooter der Firma TIER unterwegs.
Sie möchten einen verkehrswidrig abgestellten E-Scooter melden?
Beschwerden müssen direkt an den Anbieter gerichtet werden. Sie sollten folgende Angaben enthalten:
- Identifikationsnummer (befindet sich am Lenker unter dem QR-Code)
- Genauer Standort
- Sachverhalt/Beanstandung
Rufen Sie bitte die Hotline der Verleih-Firma TIER (E-Mail: support@tier.app) an:
Telefon 030 56 83 77 98
Was Sie generell über E-Scooter wissen müssen
Was ist ein E-Scooter?
Der E-Scooter ist ein Tretroller mit Elektroantrieb. Er hat eine Lenk- oder Haltestange, fährt zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde und ist höchstens 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.
Um verkehrstauglich zu sein, benötigt ein E-Scooter zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Klingel oder Hupe, eine Beleuchtung vorne und hinten sowie seitliche Reflektoren.
Wer darf E-Scooter fahren?
Wer E-Scooter fahren will, benötigt weder eine zusätzliche Prüfung wie die Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Er muss jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
Ein E-Scooter darf nur von einer Person (!) gefahren werden. Die Mitnahme einer weiteren Person sowie die Nutzung eines Anhängers sind nicht erlaubt.
Wie schnell darf ich fahren?
E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren.
Auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen sie Fahrräder nicht behindern.
Fußgänger haben auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen immer Vorrang – ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für E-Scooter tabu – es sei denn, diese sind durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" freigegeben. Das Schild "Radfahrer frei" gilt nicht für E-Scooter. Ausnahme: Bei Verbot der Einfahrt in Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter.
Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?
Für E-Scooter gelten dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder.
Parken auf Gehwegen ist generell erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden.
E-Scooter dürfen auch am Straßenrand abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.
Gibt es eine Promille-Grenze?
Ja. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid – das heißt: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille! Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den E-Scooter-Lenker.
Darf ich die E-Scooter in Bus und Bahn mitnehmen?
Bei der Deutschen Bahn dürfen klappbare E-Scooter kostenlos in allen Fernzügen transportiert werden, weil sie sich unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstauen lassen. In den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) dürfen die Roller ebenfalls mitfahren – aber wieder nur, wenn sie klappbar sind. Sonst gibt es Sperrzeiten wie bei Fahrrädern werktags zwischen 06:00 und 09:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 18:00 Uhr.
Muss ein Helm getragen werden?
Nein. Es besteht keine Helmpflicht – aber: Helme retten Leben!
Daher ist das Tragen eines Fahrradhelms zum Schutz im Falle eines Sturzes oder Unfalls dringend anzuraten.
Welche Sicherheits-Tipps sollten Fahrer beachten?
Verkehrsexperten raten E-Scooter-Fahrern:
- unbedingt mit Helm fahren, trotz fehlender Helmpflicht
- auf einem ruhigen Platz üben, bevor man sich in den Straßenverkehr stürzt
- Route gut planen und möglichst dort fahren, wo Radwege sind
- Richtungswechsel möglichst frühzeitig anzeigen
- hintereinander und nicht nebeneinander fahren
- nie zu zweit auf einem Roller fahren
- nicht alkoholisiert fahren
- Füße hintereinander positionieren
- keine abrupten Lenkbewegungen
- nicht mit einer Hand fahren
Welche Ampeln gelten für E-Scooter?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese.
Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Bußgelder bei E-Scooter-Regelverstößen
Es gelten folgende Bußgelder bei E-Scooter-Sünden:
bei Rot über die Ampel | 60 und 180 Euro |
Fahren auf dem Gehweg: | 55 bis 100 Euro |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 Euro |
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
nebeneinander fahren | 15 bis 30 Euro |
zu zweit fahren | 10 Euro |
Fahren auf nicht zulässigen Wegen | 15 bis 30 Euro |
Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung | 20 Euro |
Fahren ohne vorgeschriebene Klingel: | 15 Euro |
Elektronische Geräte (z.B. Handy) rechtswidrig benutzt | 100 Euro, 1 Punkt |
Quellen: ADAC, NDR und Bundesregierung